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   BSG, 30.10.1974 - 5 RJ 77/73   

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https://dejure.org/1974,2556
BSG, 30.10.1974 - 5 RJ 77/73 (https://dejure.org/1974,2556)
BSG, Entscheidung vom 30.10.1974 - 5 RJ 77/73 (https://dejure.org/1974,2556)
BSG, Entscheidung vom 30. Oktober 1974 - 5 RJ 77/73 (https://dejure.org/1974,2556)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BSGE 38, 195
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 07.07.1965 - 12 RJ 180/62

    Anspruch auf Waisenrente - Zweite Berufsausbildung der Waise -

    Auszug aus BSG, 30.10.1974 - 5 RJ 77/73
    Abgesehen davon, daß der Kläger diese Lehre nicht mit Erfolg abgeschlossen hat, steht auch eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung nicht der Annahme entgegen, daß während der Ausbildung zu einem weiteren Beruf erneut Anspruch auf die verlängerte Waisenrente besteht (vgl. BSG 23, 166).
  • BSG, 11.07.1974 - 4 RJ 321/73

    Waise - Schul- oder Berufsausbildung - Vollwertige Arbeitskraft - Bezahlung

    Auszug aus BSG, 30.10.1974 - 5 RJ 77/73
    Es kann offen bleiben, ob dieser im BVG ausdrücklich dokumentierte Wille des Gesetzgebers auch der Regelung des § 1267 Satz 2 RVO zugrunde liegt und darin zum Ausdruck kommt (so im Ergebnis Urteil des 4. Senats des BSG vom 11. Juli 1974 - 4 RJ 321/73 -).
  • BSG, 13.03.1975 - 12 RJ 204/74

    Unterhaltsgeld - Rente - Waisenrente

    30° thober 1974 - 5'RJ 77/73 - zur Veröffentlichung bestimmt - und vom 19° Dezember 1974 - 8/7 RKg 6/73 -, ebenfalls zur Veröffentlichung bestimmt)° Nach den mit der Revision nicht angegriffenen Feststellungen des LSG waren diese Voraussetzungen bei der vom Kläger durchlaufenen Umschulung zum Starkstromelektriker erfüllt" Der Kläger befand sich deshalb während dieser Umschulung in einer Berufsausbildung i.S° des 5 1267 Satz 2 RVO° Daß es sich bei der Umschulung nicht um eine übliche Berufsausbildung gehandelt hat, sondern um ein davon abweichend gestaltetes Ausbildungsverhältnis mit verkürzter Ausbildungszeit, ist insoweit unbeachtlich° 5 1267 Satz 2 RVO begünstigt nicht nur Ausbildungsverhältnisse der üblichen Art, sondern jedes Ausbildungsverhältnis, das den vorstehend aufgezeigten Erfordernissen entspricht (BSG SozR Nr° 7 und 17 zu 5 1267 RVG).° Ebenso unbeachtliCh ist es, daß der Kläger während dieser Umschulung auch produktive Arbeit geleistet hat, die dem Umschulungsbetrieb zugute gekommen ist; denn in aller Regel gehört es zu einem Ausbildungsverhältnis, daß auch durch die Vorrichtung normal anfallender produktiver Arbeiten eine Vervollkommnung des Auszubildenden angestrebt wird (BSG SozR Nr" 7 und 12 zu 9 1267 RVO sowie Urteil vom 30° Oktober 1974 - 5 RJ 77/73 --)° Nicht von Bedeutung ist hier auch, daß der Kläger früher einige Zeit als Nechanikerlehrling ausgebildet worden ist° Der Begriff der "Berufsausbildung" ist in 5 1267 Satz 2 RVO nicht dahin eingeschränkt, daß eine solche Ausbildung nur für einen einzigen Beruf erfolgen könnte, die Ausbildung zu einem weiteren Beruf also nicht mehr als Berufsausbildung i.s° dieser Vorschrift zu werten wäre (BSG SozR Nr" 14 und 17 zu 5 1267 RVG).

    Ebenso hat der 5. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) mit dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 30. Oktober 1974 - 5 RJ 77/73 - bei einem in Ausbildung befindlichen Krankenpfleger, der ein monatliches Ausbildungsgeld von zunächst 885,-- DM, später 910,-- DM bezog, den Anspruch auf Waisenrente nach 5 1267 Satz 2 RVO anerkannt.

    auf den Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit ankommt, wie das in EUR 1267 Satz 2 RVO hinsichtlich des Rentenanspruchs einer in Berufsausbildung befindlichen Waise dcr Fall ist (BSGE 9, 196; 199; Urteil vom 30. Oktober 1974 - 5 RJ 77/73 -).

  • BSG, 29.09.1980 - 4 RJ 27/79

    Beginn des Studiums - Beschäftigungsverhältnis - Arbeitsentgelt -

    Ein von der Waise bezogenes Entgelt wurde nur dann als rentenunschädlich behandelt, wenn es sich um eine Vergütung aus dem Ausbildungsverhältnis (zB Unterhaltszuschuß) handelte (vgl. BSG, Urteil vom 30. Oktober 1974 - 5 RJ 77/73 = SozR 2200 § 1267 Nr. 5 S 18; BSG, Urteil vom 6. Februar 1975 - 1 RA 63/74 = SozR 2200 § 1262 Nr. 4 S 10 f).

    Dennoch muß die Höhe dieses Entgeltes im Einzelfall nicht einen Rentenanspruch ausschließen (vgl. BSG, Urteil vom 30. Oktober 1974 - 5 RJ 77/73 - SozR 2200 § 1267 Nr. 5).

  • BSG, 30.03.1994 - 4 RA 45/92

    Waisenrente - Wehrdienst - Zwangspause in der Berufsausbildung

    Sie hängt weder von der Unterhaltsbedürftigkeit der Waise ab noch von einer möglichen Unterhaltsfähigkeit des verstorbenen Versicherten (vgl BSGE 23, 166 = SozR Nr. 17 zu § 1267 RVO; BSGE 38, 195 = SozR 2200 § 1267 Nr. 5; BSGE 39, 213 = SozR 2200 § 1267 Nr. 12).
  • LSG Bremen, 25.11.1999 - L 2 RA 15/99

    RV-Halbwaisenrentenanspruch bei Berufsausbildung (Auslandspraktikum)

    Anders als bei der theoretischen Ausbildung verlangt die praktische Ausbildung gerade, daß sich der Betreffende die praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten gerade durch die Verrichtung normal anfallender Arbeit aneignet (BSG vom 30.10.1974 SozR 2200 § 1267 RVO Nr. 5; vom 13.3.1975 a.a.O. Nr. 11).

    Die Entgelthöhe kann nach der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 30.10.1974, 13.3.1975 und 14.3.1975, SozR 2200 § 1267 Nr. 5, 12, 13) ein Indiz in dem Sinne darstellen, daß bei einem vollen Entgelt nicht eine Ausbildung, sondern der Erwerb von Einkünften im Vordergrund steht.

  • BSG, 18.09.1975 - 4 RJ 295/74

    Kinderzuschuß zur Erwerbsunfähigkeitsrente bei Auslandsaufenthalt des

    Im Gegensatz dazu erbringt bei einem Beschäftigungsverhältnis der Beschäftigte seine vereinbarte Dienstleistung und erhält dafür die seiner Leistung entsprechende Vergütung (vgl. Urteile des BSG vom 30.10.1974 - 5 RJ 77/73 - und vom 13.03.1975 - 12 RJ 110/74 - in SozR 2200 § 1267 RVO Nr. 5 und 11, sowie vom 19.12.1974 - 3 RK 64/72 in SozR 2200 § 405 Nr. 2 mit Hinweisen auf weitere Entscheidungen).
  • BSG, 19.12.1974 - 7 RKg 6/73

    Kindergeldanspruch während der Berufsausbildung des Kindes

    Ein Anspruch auf Waisenrente ist dagegen bejaht worden bei Inspektorenanwärtern, die während des Vorbereitungsdienstes lediglich Unterhaltszuschuß erhielten, und zwar unabhängig von der Höhe dieses Zuschusses (BSG 9, 196, 198/9), auch wenn dieser in Höhe der zuletzt bezogenen Angestelltenvergütung, jedoch ohne allgemeine tarifliche Erhöhungen gezahlt wurde (BSG 25, 276, 277), bei Studienreferendaren (SozR Nr. 52 zu § 1267 RVO) und bei einem Lernpfleger während der Ausbildung zum Krankenpfleger, in der er ein "Ausbildungsgeld" in Höhe des Tarifgehalts eines Krankenhelfers erhielt (Urteil des 5. Senats vom 30. Oktober 1974 - 5 RJ 77/73).
  • BSG, 13.03.1975 - 12 RJ 110/74

    Anspruch auf Weitergewährung von Waisenrente - Begriff der Berufsausbildung -

    Es muß ihm unmöglich sein, sich außerhalb der für den Erwerb dieser Kenntnisse und Fertigkeiten benötigten Zeit durch eine Erwerbstätigkeit den ausreichenden Lebensunterhalt zu verdienen (BSG SozR Nrn. 4, 7, 12, 14, 19, 25, 27, 28 und 44 zu § 1267 RVO sowie die Urteile vom 4. Februar 1965 - 11/1 RA 290/62 - SozEntsch BSG VI § 44 AVG n.F. Nr. 2; vom 10. Mai 1968 - 5 RKn 119/65 - vom 11. Juli 1974 - 4 RJ 321/73 - SozR 2200 § 1267 Nr. 2; vom 30. Oktober 1974 - 5 RJ 77/73 - zur Veröffentlichung bestimmt - und vom 19. Dezember 1974 - 8/7 RKg 6/73 -, ebenfalls zur Veröffentlichung bestimmt).
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